Was kostet der 140-%-Nachweis (Bauteilverfahren)?
Nicht jede Sanierung erfordert eine vollständige energetische Bilanzierung des gesamten Gebäudes. Bei vielen Maßnahmen im Bestand erlaubt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) einen vereinfachten Weg: Statt das ganze Haus zu rechnen, weist man nach, dass die geänderten Bauteile die geforderten Mindeststandards einhalten — das sogenannte Bauteilverfahren. Alternativ darf der Bestand bis zu 140 % des Referenzgebäudes erreichen. Das ist günstiger und schneller. Dieser Ratgeber erklärt, wann der vereinfachte Nachweis zulässig ist und was er kostet.
Bauteilverfahren oder 140-%-Regel — die Grundidee
Das GEG verfolgt im Bestand einen pragmatischen Ansatz: Wer Bauteile ändert, muss diese auf einen zeitgemäßen Standard bringen, aber nicht zwingend das gesamte Gebäude neu bilanzieren. Beim Bauteilverfahren genügt der Nachweis, dass die geänderten Bauteile (z. B. die neue Dämmung der Außenwand) die im GEG genannten U-Wert-Anforderungen einhalten.
Alternativ erlaubt das GEG, das sanierte Gebäude als Ganzes zu betrachten, sofern es die Werte eines vergleichbaren Neubaus (Referenzgebäude) um höchstens 40 % überschreitet — daher die Bezeichnung 140-%-Nachweis. Welcher Weg sinnvoll ist, hängt vom Umfang der Maßnahmen ab.
Womit Sie rechnen sollten
Den Nachweis erstellen wir ab 890 €. Den verbindlichen Festpreis nennen wir nach Sichtung der Unterlagen, in der Regel innerhalb von 48 Stunden. Beschränkt sich die Maßnahme auf wenige Bauteile, liegen Sie am unteren Ende; bei umfangreicheren Sanierungen steigt der Aufwand.
Im Preis enthalten sind die Prüfung der Zulässigkeit, der Nachweis nach dem passenden Verfahren und die prüffähige Dokumentation.
Was den Preis beeinflusst
Den Aufwand bestimmen:
- Umfang der geplanten Sanierungsmaßnahmen
- Anzahl der betroffenen Bauteile
- Bauteilverfahren oder 140-%-Bilanz
- Qualität der vorliegenden Bestandsunterlagen
Wann sich der vereinfachte Nachweis lohnt
Der vereinfachte Nachweis ist immer dann attraktiv, wenn Sie einzelne Bauteile sanieren — etwa die Fassade dämmen, das Dach erneuern oder die Fenster tauschen — und keine Förderung mit höheren Anforderungen anstreben. Er erfüllt die gesetzliche Pflicht mit minimalem Aufwand.
Wollen Sie hingegen eine KfW-Förderung mit Effizienzhaus-Stufe erreichen, ist die vollständige Bilanzierung nötig, weil die Förderung an das Gesamtergebnis geknüpft ist. Wir prüfen vorab, was zu Ihren Zielen passt — und vermeiden so, dass Sie unnötig den teureren Weg gehen.
Pflicht nicht vergessen
Auch wenn der Nachweis einfach ist: Bei vielen Sanierungsmaßnahmen ist die Einhaltung der GEG-Anforderungen Pflicht. Wer Bauteile ohne Nachweis ändert, riskiert im Zweifel Probleme bei späteren Verkäufen oder Förderungen. Der vereinfachte Nachweis dokumentiert die regelkonforme Ausführung.
- Erfüllt die GEG-Pflicht bei Einzelmaßnahmen
- Günstiger und schneller als die vollständige Bilanz
- Dokumentiert die regelkonforme Sanierung
- Wir prüfen die Zulässigkeit, bevor Sie beauftragen
Ablauf bei ecoExperten
Sie schildern uns die geplanten Maßnahmen und stellen Bestandsunterlagen bereit. Wir prüfen, welcher Nachweisweg zulässig und wirtschaftlich ist, erstellen den Nachweis und liefern die prüffähige Dokumentation — schnell und zum Festpreis.
Häufige Fragen
Wann ist das Bauteilverfahren zulässig?
Bei vielen Einzelmaßnahmen im Bestand erlaubt das GEG den vereinfachten Nachweis über Bauteilanforderungen, statt das gesamte Gebäude zu bilanzieren. Wir prüfen die Zulässigkeit vorab und schlagen den günstigsten Weg vor.
Was kostet der Nachweis?
Bei uns ab 890 € inkl. MwSt. Den verbindlichen Festpreis erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden — abhängig vom Umfang der Maßnahmen.
Was bedeutet die 140-%-Regel?
Sie besagt, dass ein saniertes Bestandsgebäude die energetischen Werte eines vergleichbaren Neubaus (Referenzgebäude) um höchstens 40 % überschreiten darf. Das ist eine Erleichterung gegenüber dem strengen Neubaustandard.
Reicht der Nachweis für eine KfW-Förderung?
Nein. Für KfW-Effizienzhaus-Förderungen ist eine vollständige Bilanzierung nötig, da die Förderung an das Gesamtergebnis gekoppelt ist. Der vereinfachte Nachweis dient der Erfüllung der gesetzlichen Pflicht bei Einzelmaßnahmen.
Brauche ich den Nachweis überhaupt?
Bei vielen Sanierungen an der Gebäudehülle ist die Einhaltung der GEG-Anforderungen Pflicht. Der vereinfachte Nachweis ist der einfachste Weg, das zu dokumentieren. Wir sagen Ihnen vorab, ob er in Ihrem Fall erforderlich ist.
140-%-Nachweis / Bauteilverfahren
Vereinfachter Nachweis im Bestand über das Bauteilverfahren.
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