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GEG-Nachweis beim Neubau: Das müssen Sie wissen

Wer neu baut, kommt am Gebäudeenergiegesetz (GEG) nicht vorbei: Der GEG-Nachweis belegt, dass das geplante Gebäude die energetischen Anforderungen erfüllt, und ist Teil des Bauantrags. Wir erklären, was geprüft wird, wie die Bilanzierung abläuft und wo sich genaue Nachweise bei der Förderung auszahlen.

Nachweise5 Min. LesezeitAktualisiert am 8. Juni 2026
ecoExperten-Redaktiondena-gelistetes Ingenieurbüro für Energieberatung, Eintrag EB 105217
GEG-Nachweis beim Neubau: Das müssen Sie wissen — Ratgeber von ecoExperten

Wozu der GEG-Nachweis dient

Der GEG-Nachweis weist rechnerisch nach, dass Ihr Neubau die gesetzlichen Anforderungen an die Energieeffizienz einhält. Ohne ihn wird der Bauantrag in der Regel nicht genehmigt.

Gleichzeitig ist er die Grundlage für viele Förderungen: Wer über das gesetzliche Mindestniveau hinaus baut, kann darauf aufbauend Förderstufen wie den Effizienzhaus-Standard oder das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen.

Die Anforderungen im Überblick

Das GEG stellt für Neubauten im Wesentlichen drei Anforderungen, die alle eingehalten werden müssen:

  • Primärenergiebedarf: Der Jahres-Primärenergiebedarf darf einen festgelegten Anteil des Referenzgebäudes nicht überschreiten.
  • Wärmeschutz: Die Gebäudehülle muss einen Mindestwärmeschutz einhalten (Transmissionswärmeverlust).
  • Erneuerbare Energien: Ein Teil des Wärme- und Kältebedarfs ist über erneuerbare Energien zu decken.

So läuft die Bilanzierung nach DIN V 18599 ab

Für den Nachweis bilanzieren wir das gesamte Gebäude nach DIN V 18599 — von der Gebäudehülle über die Fenster bis zur Heizungs-, Lüftungs- und Warmwassertechnik.

Aus diesen Daten ergeben sich die Kennwerte, die mit den gesetzlichen Grenzwerten verglichen werden. Das Ergebnis dokumentieren wir prüffähig für die Bauaufsicht und — falls gewünscht — für die Förderstelle.

Wo sich Genauigkeit lohnt

Standardmäßig werden Wärmebrücken pauschal angesetzt. Mit einem detaillierten Wärmebrückennachweis lässt sich dieser Verlust reduzieren — das verbessert die Bilanz und kann den Ausschlag für eine höhere Förderstufe geben.

Ob sich der Mehraufwand lohnt, prüfen wir individuell und nennen Ihnen das Einsparpotenzial, bevor Sie sich entscheiden.

Der richtige Zeitpunkt im Bauprozess

Je früher der GEG-Nachweis in die Planung einfließt, desto besser. Wer erst kurz vor dem Bauantrag rechnet, hat kaum noch Spielraum, falls Grenzwerte verfehlt werden — Änderungen an Dämmstärken, Fenstern oder Heiztechnik sind dann teuer oder gar nicht mehr möglich.

Wir empfehlen daher, die Bilanzierung schon in der Entwurfsphase aufzusetzen. So lassen sich Bauteile und Anlagentechnik frühzeitig so aufeinander abstimmen, dass sowohl die gesetzlichen Anforderungen als auch die angestrebte Förderstufe sicher erreicht werden.

Welche Unterlagen wir brauchen

Für eine zügige Bearbeitung benötigen wir die Planung sowie Angaben zu den geplanten Bauteilen und der Technik:

  • Grundrisse, Schnitte und Ansichten (Maßstab erkennbar)
  • Bauteilaufbauten bzw. geplante U-Werte von Wand, Dach, Boden und Fenstern
  • Angaben zur Anlagentechnik: Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung

Nachweis und Förderung sauber verbinden

Der GEG-Nachweis ist das Pflichtprogramm — die Förderung ist die Kür, die auf demselben Modell aufbaut. Wer beides von Anfang an zusammen denkt, vermeidet doppelte Arbeit und nutzt das Gebäudemodell mehrfach: für Bauantrag, Effizienzhaus-Nachweis und gegebenenfalls das QNG-Siegel.

Wir stimmen die Nachweise so aufeinander ab, dass die Anforderungen von Bauaufsicht und Förderstelle gleichzeitig erfüllt sind, und dokumentieren alles prüffähig — damit es bei Antrag und Verwendungsnachweis keine Rückfragen gibt.

Häufige Fragen

Wer darf den GEG-Nachweis erstellen?

Ausstellungsberechtigt sind unter anderem qualifizierte Ingenieure und Energieberater. Als eingetragenes Ingenieurbüro erstellen wir den Nachweis normgerecht und prüffähig für Bauantrag und Förderung.

Wie lange dauert die Erstellung des Nachweises?

Bei vollständigen Planungsunterlagen liegt der Nachweis meist innerhalb weniger Werktage vor. Fehlen Angaben zu Bauteilen oder Technik, verlängert sich die Bearbeitung entsprechend — wir sagen Ihnen vorab, was wir benötigen.

Was, wenn die Grenzwerte nicht eingehalten werden?

Dann passen wir gemeinsam die Planung an — etwa über bessere Dämmung, effizientere Technik oder einen detaillierten Wärmebrückennachweis. Wir zeigen Ihnen die wirksamsten Stellschrauben, bevor der Antrag eingereicht wird.

Gilt der Nachweis auch für die KfW-Förderung?

Die GEG-Bilanzierung ist die Grundlage. Für eine KfW-Förderung im Neubau sind zusätzliche Anforderungen (z. B. Effizienzhaus-Stufe und QNG) nachzuweisen — das bauen wir auf demselben Modell auf.

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