Bauteilverfahren für die Sanierung.
Der vereinfachte GEG-Nachweis im Bestand — über Bauteil-Anforderungen statt vollständiger Gebäudebilanz.
ab 890 €inkl. MwSt.







Was ist der 140-%-Nachweis / das Bauteilverfahren?
Bei Änderungen an bestehenden Gebäuden kann der GEG-Nachweis über das Bauteilverfahren geführt werden: Es genügt, dass die geänderten Bauteile die Anforderungen einhalten.
Alternativ gilt die 140-%-Regel über das Referenzgebäude — wir wählen das für Sie günstigste Verfahren.
Wann benötigt?
- Bei Sanierung einzelner Bauteile (Fenster, Dach, Fassade)
- Wenn keine Gesamtbilanz nötig ist
- Zur Erfüllung der GEG-Nachrüstpflichten
Das erhalten Sie
- Nachweis nach Bauteilverfahren (GEG §48)
- U-Wert-Berechnung der geänderten Bauteile
- Prüffähige Dokumentation
So läuft es ab
Sie senden Ihre Unterlagen, wir erstellen ein verbindliches Festpreisangebot innerhalb von 48 Stunden.
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Bilanzierung & Nachweis
Nach Beauftragung erstellen wir die Berechnung und den prüffähigen Nachweis.
Übergabe
Sie erhalten alle Dokumente digital — für Bauantrag, Förderung oder Prüfbehörde.
Häufige Fragen
Was bedeutet die 140-%-Regel?
Bei Sanierungen im Bestand darf das geänderte Gebäude die Werte eines vergleichbaren Referenz-Neubaus um höchstens 40 % überschreiten (Höchstwert 140 %). Alternativ genügt das Bauteilverfahren.
Was ist das Bauteilverfahren?
Statt einer vollständigen Gebäudebilanz wird nur nachgewiesen, dass die geänderten Bauteile (z. B. Fenster, Dach, Fassade) die GEG-Anforderungen an den U-Wert einhalten — das ist schlanker und meist günstiger.
Welches Verfahren ist für mich besser?
Das prüfen wir für Sie und wählen die einfachere, kostengünstigere Variante, die in Ihrem Fall zulässig ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Angaben zu den geänderten Bauteilen und deren Aufbau sowie — falls vorhanden — bestehende Pläne.
Was kostet der Nachweis?
Ab 890 € (inkl. MwSt.). Nach Sichtung Ihrer Unterlagen erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden ein verbindliches Festpreisangebot.
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