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Pflichtangaben für Immobilienanzeigen: Generator & Anzeigen-Check

Wer eine Immobilie in kommerziellen Medien inseriert, muss die Energieausweis-Angaben nach § 87 GEG nennen — sonst drohen Bußgeld bis 10.000 € und Abmahnungen. Erzeugen Sie hier den rechtssicheren Textbaustein für Exposé, Portal und Print oder prüfen Sie eine bestehende Anzeige.

ecoExperten-Redaktiondena-gelistetes Ingenieurbüro für Energieberatung, Eintrag EB 105217

Kostenloses Tool · § 87 GEG

Pflichtangaben für Ihre Immobilienanzeige

Fehlende Energieausweis-Angaben in Verkaufs- und Vermietungsanzeigen sind eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld bis 10.000 €, § 108 GEG) und ein häufiger Abmahngrund. Hier erzeugen Sie den rechtssicheren Textbaustein – oder prüfen eine bestehende Anzeige.

Checkliste § 87 GEG

  • Art des EnergieausweisesEnergieverbrauchsausweis
  • Endenergieverbrauch
  • Wesentliche Energieträger der HeizungErdgas
  • Baujahr laut Energieausweis
  • Energieeffizienzklasse

Ihr Textbaustein

Sobald alle Pflichtfelder ausgefüllt sind, erscheint hier der fertige Text.

Erstellt von ecoExperten, dena-gelistetes Ingenieurbüro für Energieberatung (EB105217). Allgemeine Information auf Basis von § 87 GEG – keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Werte Ihres Energieausweises. Stand: Juni 2026.

Häufige Fragen

Welche Angaben sind Pflicht?

Bei Wohngebäuden: Ausweisart, Endenergiebedarf bzw. -verbrauch, wesentliche Energieträger der Heizung, Baujahr und Effizienzklasse (§ 87 Abs. 1 GEG).

Was droht bei fehlenden Angaben?

Bußgeld bis 10.000 € (§ 108 GEG) – daneben sind wettbewerbsrechtliche Abmahnungen in der Praxis das größere Risiko.

Gilt die Pflicht auch für private Anzeigen?

Ja, sobald die Anzeige in kommerziellen Medien erscheint (Portale, Zeitungen) – unabhängig davon, ob ein Makler beauftragt ist.

Mein Ausweis ist von 2013 und hat keine Effizienzklasse.

Dann entfällt die Klassenangabe; alle übrigen Angaben bleiben Pflicht. Prüfen Sie die 10-Jahres-Gültigkeit.

Es liegt noch kein Ausweis vor – darf ich trotzdem inserieren?

Riskant: Spätestens zur Besichtigung muss der Ausweis vorliegen. Ein Verbrauchsausweis ist online in 24 h erstellt.

Dieses Tool wurde von ecoExperten entwickelt, einem dena-gelisteten Ingenieurbüro für Energieberatung (Eintrag EB 105217). Die Prüfung folgt deterministisch § 87 GEG — sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Es liegt noch kein gültiger Ausweis vor? Einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis erstellen wir online — geprüft, GEG-konform und DIBt-registriert.

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