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CO₂-Kostenaufteilung berechnen: Wie viel zahlt der Vermieter?

Seit 2023 teilen sich Mieter und Vermieter die CO₂-Kosten der Heizung nach dem 10-Stufenmodell des CO2KostAufG. Geben Sie die Werte aus Ihrer Brennstoffrechnung ein – oder schätzen Sie über den Verbrauch – und sehen Sie sofort, wer wie viel zahlt.

ecoExperten-Redaktiondena-gelistetes Ingenieurbüro für Energieberatung, Eintrag EB 105217

Kostenloser Rechner · CO2KostAufG

CO₂-Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter

Seit 2023 müssen die CO₂-Kosten der Heizung nach dem 10-Stufenmodell aufgeteilt werden – je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes, desto höher der Vermieteranteil.

Datengrundlage

CO₂-Menge und CO₂-Kosten müssen seit 2023 auf jeder Brennstoff- und Wärmerechnung ausgewiesen sein (§ 3 CO2KostAufG).

Füllen Sie die Felder aus – das Ergebnis erscheint sofort.

Vereinfachte Berechnung auf Basis der Anlage zum CO2KostAufG. Schätzwerte nutzen Standard-Emissionsfaktoren (EBeV); maßgeblich sind die Angaben Ihres Brennstoff- bzw. Wärmelieferanten. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: Juni 2026.

Häufige Fragen

Wer zahlt die CO₂-Abgabe – Mieter oder Vermieter?

Seit dem 1. Januar 2023 wird sie nach dem 10-Stufenmodell aufgeteilt: je höher der CO₂-Ausstoß pro m² Wohnfläche, desto größer der Vermieteranteil (0–95 %).

Wo finde ich CO₂-Menge und CO₂-Kosten?

Brennstoff- und Wärmelieferanten müssen beide Werte auf der Rechnung ausweisen (§ 3 CO2KostAufG).

Was gilt bei Gasetagenheizung, wenn ich als Mieter selbst Brennstoff kaufe?

Sie berechnen den Vermieteranteil selbst und verlangen ihn in Textform erstattet – innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang der Brennstoffrechnung (§ 6 CO2KostAufG).

Was, wenn der Vermieter die Aufteilung in der Abrechnung weglässt?

Dann dürfen Mieter ihren CO₂-Kostenanteil pauschal um 3 % kürzen (§ 7 CO2KostAufG).

Gilt das Stufenmodell auch für Gewerbe?

Nein – bei Nichtwohngebäuden gilt 50/50, abweichende Vereinbarungen sind zulässig (§ 8 CO2KostAufG).

Dieser Rechner wurde von ecoExperten entwickelt, einem dena-gelisteten Ingenieurbüro für Energieberatung (Eintrag EB 105217). Die Berechnung folgt deterministisch der Anlage zu §§ 5–7 CO2KostAufG — sie ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Sie wollen die Einstufung dauerhaft verbessern? Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt, welche Maßnahmen das Gebäude in eine günstigere Stufe bringen — die Verbrauchswerte dokumentiert ein Energieausweis rechtssicher.

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