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Was kostet die BzA für ein KfW-Effizienzhaus?

Wer eine KfW-Effizienzhaus-Förderung für Neubau oder Sanierung beantragen will, kommt an einem Dokument nicht vorbei: der Bestätigung zum Antrag (BzA). Sie wird von einem in der Expertenliste des Bundes gelisteten Energieeffizienz-Experten ausgestellt und ist zwingende Voraussetzung dafür, dass die KfW Ihren Antrag überhaupt annimmt. Die gute Nachricht: Die BzA selbst ist vergleichsweise günstig — und die Expertenleistung ist im Rahmen der Förderung anteilig förderfähig. Dieser Ratgeber erklärt, was die BzA kostet, wovon der Preis abhängt und wie sie in den Förderablauf passt.

Förderung6 Min. LesezeitAktualisiert am 8. Juni 2026
ecoExperten-Redaktiondena-gelistetes Ingenieurbüro für Energieberatung, Eintrag EB 105217
Was kostet die BzA für ein KfW-Effizienzhaus? — Ratgeber von ecoExperten

Was die BzA ist und warum sie nötig ist

Die Bestätigung zum Antrag (BzA) ist der formale Nachweis, dass Ihr geplantes Vorhaben die technischen Anforderungen der angestrebten KfW-Förderung erfüllt. Sie enthält eine eindeutige Vorhabens-Nummer, die Sie für den Förderantrag bei der KfW benötigen.

Hintergrund: Die KfW fördert keine beliebigen Bauvorhaben, sondern nur solche, die definierte energetische Standards erreichen — etwa eine Effizienzhaus-Stufe mit oder ohne Nachhaltigkeitsklasse. Damit das vor Baubeginn gesichert ist, muss ein unabhängiger, gelisteter Experte die Planung prüfen und mit der BzA bestätigen.

Womit Sie rechnen sollten

Die BzA erstellen wir ab 290 €. Den verbindlichen Festpreis nennen wir innerhalb von 48 Stunden. Da die Leistung des Energieeffizienz-Experten im Rahmen der Förderung anteilig förderfähig ist, reduziert sich Ihr effektiver Aufwand zusätzlich.

Wichtig: Die BzA setzt eine energetische Bilanzierung des Gebäudes voraus. Liegt diese bereits vor (etwa aus dem GEG-Nachweis), ist die BzA günstig. Muss die Bilanzierung erst erstellt werden, kommt dieser Aufwand hinzu — wir weisen das im Angebot transparent aus.

Was den Preis beeinflusst

Maßgeblich sind:

  • angestrebte Effizienzhaus-Stufe (mit oder ohne Nachhaltigkeitsklasse)
  • Wohn- oder Nichtwohngebäude
  • ob die energetische Bilanzierung schon vorliegt
  • Umfang und Qualität der Planungsunterlagen

Förderfähigkeit der Expertenleistung

Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist nicht nur Pflicht, sondern wird auch bezuschusst. Die Kosten für Planung, Bestätigung (BzA) und Baubegleitung sind im Rahmen der KfW-Förderung anteilig förderfähig. Unterm Strich ist Ihr Eigenanteil für die Expertenleistung damit deutlich geringer, als die Bruttopreise zunächst vermuten lassen.

Die BzA ist also kein verlorener Kostenposten, sondern Teil eines Förderpakets, das sich über den Tilgungszuschuss oder den Zuschuss um ein Vielfaches auszahlt.

Der richtige Zeitpunkt

Entscheidend ist die Reihenfolge: Die BzA muss vor dem Vorhabensbeginn vorliegen, und der Förderantrag muss vor Auftragsvergabe gestellt sein. Wer zuerst den Bauvertrag unterschreibt und sich erst danach um die Förderung kümmert, verliert in der Regel den Anspruch.

  • 1. Energieeffizienz-Experten frühzeitig einbinden
  • 2. Bilanzierung und BzA erstellen lassen
  • 3. Förderantrag mit der BzA-Nummer stellen
  • 4. Erst danach Aufträge vergeben und bauen

Ablauf bei ecoExperten

Als gelistete Energieeffizienz-Experten erstellen wir die BzA für Ihr Vorhaben. Sie schildern uns das Projekt und die angestrebte Förderstufe, wir prüfen die Planung, erstellen — falls nötig — die Bilanzierung und stellen die BzA aus. Anschließend unterstützen wir Sie auf Wunsch bei Antrag und Baubegleitung aus einer Hand.

Häufige Fragen

Was ist die BzA?

Die Bestätigung zum Antrag (BzA) ist der Nachweis eines gelisteten Energieeffizienz-Experten, dass das geplante Vorhaben die Anforderungen der KfW-Förderung erfüllt. Sie enthält die Vorhabens-Nummer und ist ohne Ausnahme Voraussetzung für den Förderantrag.

Was kostet die BzA?

Bei uns ab 290 € inkl. MwSt. und anteilig förderfähig. Den verbindlichen Preis erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden. Liegt noch keine Bilanzierung vor, kommt dieser Aufwand hinzu — transparent im Angebot ausgewiesen.

Wann muss die BzA vorliegen?

Vor Vorhabensbeginn. Der Förderantrag muss mit der BzA-Nummer gestellt werden, bevor Sie verbindliche Aufträge vergeben. Eine nachträgliche Beantragung ist in der Regel nicht möglich.

Wer darf die BzA ausstellen?

Nur Energieeffizienz-Experten, die in der offiziellen Expertenliste des Bundes geführt werden. Wir sind gelistet und stellen die BzA für KfW-Effizienzhaus-Vorhaben aus.

Brauche ich später noch weitere Nachweise?

Ja. Nach Fertigstellung folgt die Bestätigung nach Durchführung (BnD) im Rahmen der Baubegleitung. Auch diese Leistung ist anteilig förderfähig und kann von uns übernommen werden.

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