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BzA für die KfW-Förderung.

Die Bestätigung zum Antrag durch einen gelisteten Experten ist Voraussetzung für KfW-Effizienzhaus-Förderungen.

ab 290 €inkl. MwSt.

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Worum geht es?

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Was ist die BzA für KfW-Effizienzhäuser?

Für KfW-Förderungen im Effizienzhaus-Standard ist die Einbindung eines gelisteten Energieeffizienz-Experten Pflicht.

Wir erstellen die erforderliche Bestätigung zum Antrag (BzA) auf Basis der energetischen Bilanzierung.

Wann benötigt?

  • Vor Antragstellung bei der KfW
  • Beim Neubau/Kauf eines Effizienzhauses
  • Bei Effizienzhaus-Sanierungen

Das erhalten Sie

  • Bestätigung zum Antrag (BzA) mit Vorhabennummer
  • Energetische Bilanzierung des Vorhabens
  • Hinweise zur Antragstellung

So läuft es ab

Sie senden Ihre Unterlagen, wir erstellen ein verbindliches Festpreisangebot innerhalb von 48 Stunden.

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Angebot in 48 h

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Bilanzierung & Nachweis

Nach Beauftragung erstellen wir die Berechnung und den prüffähigen Nachweis.

Übergabe

Sie erhalten alle Dokumente digital — für Bauantrag, Förderung oder Prüfbehörde.

Häufige Fragen

Was ist eine BzA?

Die „Bestätigung zum Antrag“ ist die verpflichtende Erklärung eines gelisteten Energieeffizienz-Experten, dass Ihr Vorhaben die Anforderungen der gewählten KfW-Förderstufe erreicht. Ohne sie ist kein Förderantrag möglich.

Wann benötige ich die BzA?

Vor der Antragstellung bei der KfW — und der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Eine frühzeitige Einbindung des Experten ist daher entscheidend.

Brauche ich nach dem Bau noch etwas?

Ja. Nach Fertigstellung folgt die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) im Rahmen der Baubegleitung. Beides — BzA und Baubegleitung — bieten wir aus einer Hand an.

Ist die Expertenleistung förderfähig?

Ja, die Kosten für den Energieeffizienz-Experten sind im Rahmen der KfW-Förderung anteilig förderfähig.

Was kostet die BzA?

Ab 290 € (inkl. MwSt.). Nach Sichtung Ihres Vorhabens erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden ein verbindliches Festpreisangebot.

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