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Sommerlicher Wärmeschutz.

Nachweis gegen sommerliche Überhitzung — über das Sonneneintragskennwert-Verfahren oder eine thermische Gebäudesimulation.

ab 690 €inkl. MwSt.

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Was ist der sommerliche Wärmeschutz?

Der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes ist Teil des Bauantrags und stellt sicher, dass Räume im Sommer nicht unzulässig überhitzen.

Je nach Gebäude führen wir den vereinfachten Nachweis (Sonneneintragskennwert) oder eine thermische Simulation durch.

Grundlage ist die DIN 4108-2, auf die das Gebäudeenergiegesetz (GEG) für den sommerlichen Wärmeschutz verweist. Nachgewiesen wird raumweise für die kritischen Räume, also meist für Räume mit großen Fensterflächen nach Süden oder Westen und Räume unter dem Dach.

Wann benötigt?

  • Beim Neubau (Teil des GEG-Nachweises)
  • Bei großen Glasflächen und kritischen Räumen
  • Bei Anbauten und Aufstockungen

Das erhalten Sie

  • Nachweis nach DIN 4108-2
  • Berechnung des Sonneneintragskennwerts bzw. Simulationsergebnis
  • Empfehlungen bei Nichteinhaltung

So läuft es ab

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Nach Beauftragung erstellen wir die Berechnung und den prüffähigen Nachweis.

Übergabe

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Häufige Fragen

Wann ist der Nachweis erforderlich?

Er ist Teil des Bauantrags bei Neubauten und relevant bei Anbauten und Aufstockungen sowie generell bei großen Glasflächen und kritischen Aufenthaltsräumen.

Welches Verfahren wird angewendet?

Je nach Gebäude das vereinfachte Sonneneintragskennwert-Verfahren nach DIN 4108-2 oder — bei komplexen Fällen — eine thermische Gebäudesimulation. Wir wählen den passenden Weg für Ihr Projekt.

Wie wird der sommerliche Wärmeschutz berechnet?

Beim Sonneneintragskennwert-Verfahren wird für den kritischen Raum der vorhandene Sonneneintragskennwert aus Fensterfläche, Gesamtenergiedurchlassgrad von Verglasung und Sonnenschutz sowie der Raumgrundfläche ermittelt. Er muss kleiner sein als der zulässige Wert, der sich unter anderem aus Klimaregion, Bauart, Nachtlüftung und Fensterorientierung ergibt. Bei der thermischen Simulation werden stattdessen die Übertemperaturgradstunden über ein Jahr berechnet und mit dem Grenzwert der DIN 4108-2 verglichen.

Kann der Nachweis entfallen?

Ja, die DIN 4108-2 sieht bei kleinen Fensterflächenanteilen bezogen auf die Grundfläche eine Ausnahme vor. Ob Ihr Gebäude darunter fällt, prüfen wir anhand der Pläne. Bei großen Glasflächen, Dachgeschossen oder bodentiefen Fenstern ist der Nachweis in der Regel zu führen.

Was passiert, wenn der Nachweis nicht eingehalten wird?

Dann zeigen wir konkrete Maßnahmen auf, etwa außenliegenden Sonnenschutz, eine angepasste Verglasung, kleinere Fensterflächen oder Nachtlüftung. Häufig genügen bereits kleine Anpassungen in der Planung.

Welche Angaben werden benötigt?

Grundrisse und Ansichten, die Fensterflächen und ihre Orientierung sowie Angaben zu Verglasung und Sonnenschutz.

Was kostet der Nachweis?

Ab 690 € (inkl. MwSt.). Nach Sichtung Ihrer Unterlagen erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden ein verbindliches Festpreisangebot.

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