Sommerlicher Wärmeschutz.
Nachweis gegen sommerliche Überhitzung — über das Sonneneintragskennwert-Verfahren oder eine thermische Gebäudesimulation.
ab 690 €inkl. MwSt.







Was ist der sommerliche Wärmeschutz?
Der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes ist Teil des Bauantrags und stellt sicher, dass Räume im Sommer nicht unzulässig überhitzen.
Je nach Gebäude führen wir den vereinfachten Nachweis (Sonneneintragskennwert) oder eine thermische Simulation durch.
Wann benötigt?
- Beim Neubau (Teil des GEG-Nachweises)
- Bei großen Glasflächen und kritischen Räumen
- Bei Anbauten und Aufstockungen
Das erhalten Sie
- Nachweis nach DIN 4108-2
- Berechnung des Sonneneintragskennwerts bzw. Simulationsergebnis
- Empfehlungen bei Nichteinhaltung
So läuft es ab
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Bilanzierung & Nachweis
Nach Beauftragung erstellen wir die Berechnung und den prüffähigen Nachweis.
Übergabe
Sie erhalten alle Dokumente digital — für Bauantrag, Förderung oder Prüfbehörde.
Häufige Fragen
Wann ist der Nachweis erforderlich?
Er ist Teil des Bauantrags bei Neubauten und relevant bei Anbauten und Aufstockungen sowie generell bei großen Glasflächen und kritischen Aufenthaltsräumen.
Welches Verfahren wird angewendet?
Je nach Gebäude das vereinfachte Sonneneintragskennwert-Verfahren nach DIN 4108-2 oder — bei komplexen Fällen — eine thermische Gebäudesimulation. Wir wählen den passenden Weg für Ihr Projekt.
Was passiert, wenn der Nachweis nicht eingehalten wird?
Dann zeigen wir konkrete Maßnahmen auf, etwa außenliegenden Sonnenschutz, eine angepasste Verglasung, kleinere Fensterflächen oder Nachtlüftung. Häufig genügen bereits kleine Anpassungen in der Planung.
Welche Angaben werden benötigt?
Grundrisse und Ansichten, die Fensterflächen und ihre Orientierung sowie Angaben zu Verglasung und Sonnenschutz.
Was kostet der Nachweis?
Ab 690 € (inkl. MwSt.). Nach Sichtung Ihrer Unterlagen erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden ein verbindliches Festpreisangebot.
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