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BAFA oder KfW: Welche Förderung passt zu Ihrem Vorhaben?

BAFA oder KfW? Diese Frage stellt sich fast jeder, der eine energetische Sanierung fördern lassen will. Seit der Neuordnung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Jahr 2024 ist die Zuständigkeit klar aufgeteilt — je nachdem, ob Sie einzelne Maßnahmen umsetzen, die Heizung tauschen oder gleich zum Effizienzhaus sanieren. Dieser Ratgeber erklärt, welche Stelle für welches Vorhaben zuständig ist, wie sich die Programme kombinieren lassen und worauf Sie bei der Antragstellung achten müssen.

Förderung5 Min. LesezeitAktualisiert am 8. Juni 2026
ecoExperten-Redaktiondena-gelistetes Ingenieurbüro für Energieberatung, Eintrag EB 105217
BAFA oder KfW: Welche Förderung passt zu Ihrem Vorhaben? — Ratgeber von ecoExperten

Die Aufteilung seit 2024

Bis 2023 liefen viele Förderungen gemeinsam, seit 2024 ist die Zuständigkeit klar getrennt. Die Faustregel: Das BAFA fördert einzelne Maßnahmen rund um die Gebäudehülle, die KfW kümmert sich um die Heizung und um umfassende Sanierungen.

Diese Trennung sorgt für mehr Klarheit, führt aber dazu, dass ein typisches Sanierungsprojekt oft beide Stellen betrifft — etwa wenn Sie gleichzeitig dämmen und die Heizung tauschen. Dann stellen Sie zwei getrennte Anträge bei zwei Stellen.

Wann das BAFA zuständig ist

Das BAFA fördert die sogenannten Einzelmaßnahmen (BEG EM) — mit Ausnahme des Heizungstauschs. Hierzu zählen typischerweise:

  • Dämmung von Wand, Dach und Kellerdecke
  • Austausch von Fenstern und Außentüren
  • Lüftungsanlagen
  • Optimierung der bestehenden Heizung (z. B. hydraulischer Abgleich)
  • Energieberatung und Sanierungsfahrplan (iSFP)

Wann die KfW zuständig ist

Die KfW übernimmt seit 2024 die Heizungsförderung und die großen Sanierungs- bzw. Neubauvorhaben. Wichtig zu wissen:

  • Heizungstausch auf ein klimafreundliches System: Zuschuss über das Programm 458
  • Komplettsanierung zum Effizienzhaus: Kredit mit Tilgungszuschuss über Programm 261
  • energieeffizienter Neubau: über die entsprechenden KfW-Neubauprogramme

Programme kombinieren — aber richtig

BAFA- und KfW-Förderung lassen sich grundsätzlich kombinieren. Wer etwa die Fassade dämmt und gleichzeitig die Heizung tauscht, beantragt die Dämmung beim BAFA und den Heizungstausch bei der KfW.

Die wichtigste Regel dabei: Dieselben Kosten dürfen nicht doppelt gefördert werden. Eine über die Einzelmaßnahmen-Förderung bezuschusste Maßnahme darf nicht zusätzlich in einer Effizienzhaus-Förderung als förderfähige Kosten auftauchen. Eine durchdachte Reihenfolge und saubere Trennung der Kosten ist deshalb entscheidend — genau hier setzt die Fördermittelberatung an.

Der iSFP-Bonus als Hebel

Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lässt und Maßnahmen daraus umsetzt, erhält bei BAFA-geförderten Einzelmaßnahmen einen Bonus von 5 Prozentpunkten auf den Fördersatz. Zusätzlich verdoppelt der iSFP die förderfähige Kostenobergrenze pro Wohneinheit.

Gerade bei mehreren geplanten Maßnahmen kann sich der Fahrplan dadurch schnell rechnen — der Bonus gilt für Umsetzungen innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung.

Worauf Sie unbedingt achten müssen

Der häufigste und teuerste Fehler: zu früh starten. Der Förderantrag muss grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme gestellt werden — wer vorher Aufträge erteilt oder mit Arbeiten beginnt, verliert den Anspruch. Bei der Heizungsförderung ist ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung der übliche Weg.

Weil sich Fördersätze, Obergrenzen und Bedingungen regelmäßig ändern, lohnt sich vor der Antragstellung ein Blick auf den aktuellen Stand. Wir prüfen Ihr Vorhaben, ordnen es der richtigen Stelle zu und stellen sicher, dass die Reihenfolge stimmt.

Häufige Fragen

Brauche ich für die Förderung einen Energieberater?

Für die meisten BEG-Förderungen ist die Einbindung eines gelisteten Energieeffizienz-Experten vorgeschrieben — für die Bestätigung der Maßnahmen und teils für die Baubegleitung. Die Energieberatung selbst (z. B. der iSFP) wird ebenfalls gefördert.

Kann ich BAFA- und KfW-Förderung gleichzeitig nutzen?

Ja, eine Kombination ist möglich — etwa Dämmung (BAFA) und Heizungstausch (KfW) im selben Projekt. Entscheidend ist, dass dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden.

Wann muss ich den Antrag stellen?

Immer bevor die Maßnahme beginnt. Wer Aufträge erteilt oder mit den Arbeiten startet, bevor der Antrag gestellt ist, verliert in der Regel den Förderanspruch.

Lohnt sich der iSFP für die Förderung?

Häufig ja. Er bringt 5 Prozentpunkte zusätzlichen Zuschuss auf förderfähige Einzelmaßnahmen und hebt die Kostenobergrenze an — bei mehreren Maßnahmen kann das die Beratungskosten mehr als ausgleichen.

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