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Heizlast & hydraulischer Abgleich.

Raumweise Heizlast nach DIN EN 12831 als Grundlage für die Heizungsauslegung und den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B.

ab 890 €inkl. MwSt.

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Was ist die Heizlastberechnung und der hydraulische Abgleich?

Die Heizlastberechnung ermittelt den Wärmebedarf je Raum und ist Grundlage für die richtige Auslegung von Wärmeerzeuger und Heizflächen.

Der hydraulische Abgleich nach Verfahren B ist Voraussetzung für viele Förderungen und sorgt für einen effizienten, gleichmäßigen Heizbetrieb.

Wann benötigt?

  • Beim Heizungstausch (z. B. Wärmepumpe)
  • Als Fördervoraussetzung (BEG)
  • Bei Komfortproblemen und hohen Heizkosten

Das erhalten Sie

  • Raumweise Heizlast nach DIN EN 12831
  • Hydraulischer Abgleich (Verfahren B)
  • Einstellwerte für Ventile und Pumpe

So läuft es ab

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Nach Beauftragung erstellen wir die Berechnung und den prüffähigen Nachweis.

Übergabe

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Häufige Fragen

Warum ist die Heizlastberechnung wichtig?

Sie ermittelt den Wärmebedarf je Raum und ist Grundlage für die richtige Dimensionierung von Wärmeerzeuger (z. B. Wärmepumpe) und Heizflächen. Zu groß ausgelegte Anlagen verbrauchen unnötig viel und arbeiten ineffizient.

Ist der hydraulische Abgleich Pflicht?

Für BEG-Förderungen ist der hydraulische Abgleich nach Verfahren B verpflichtend; auch beim Heizungstausch ist er vorgeschrieben. Er sorgt für gleichmäßige Wärme in allen Räumen und niedrigere Heizkosten.

Worin unterscheiden sich Verfahren A und B?

Verfahren B basiert auf einer raumweisen Heizlastberechnung und ist die geförderte, genauere Variante. Wir liefern stets Verfahren B inklusive der zugehörigen Heizlastberechnung.

Welche Angaben werden benötigt?

Grundrisse, die Bauteilaufbauten, die vorhandenen Heizflächen/Heizkörper sowie Angaben zur Heizungsanlage und Pumpe.

Was kostet die Leistung?

Ab 890 € bzw. ab 250 € je Wohneinheit (inkl. MwSt.). Nach Sichtung Ihrer Unterlagen erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden ein verbindliches Festpreisangebot.

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