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Verbrauchs- oder Bedarfsausweis — wann brauche ich was?

3. März 2025·5 Min. Lesezeit

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, und die Unterscheidung klingt erstmal technisch. Ist sie aber gar nicht, wenn man den Kern versteht. Es geht um eine einzige Frage: Schauen wir uns an, wie viel Energie tatsächlich verbraucht wurde — oder berechnen wir, wie viel das Gebäude theoretisch brauchen müsste?

Der Verbrauchsausweis basiert auf echten Verbrauchsdaten. Sie geben die Verbräuche der letzten drei Abrechnungsperioden an, in der Regel aus Ihren Heizkostenabrechnungen oder Versorgerrechnungen. Das Ergebnis spiegelt also wider, was in dem Gebäude wirklich an Energie reingegangen ist.

Der Vorteil: Günstiger, schneller erstellt, weniger Daten nötig. Der Nachteil: Das Ergebnis hängt auch davon ab, wie die Bewohner geheizt haben. Wer den ganzen Winter auf Mallorca war, drückt den Verbrauch nach unten — das Gebäude wirkt dann effizienter, als es eigentlich ist. Umgekehrt kann jemand, der gerne bei offenem Fenster heizt, den Wert nach oben treiben. Der Verbrauchsausweis sagt also etwas über das Gebäude plus seine Nutzer — nicht nur über das Gebäude allein.

Der Bedarfsausweis rechnet anders. Hier wird der Energiebedarf anhand der Gebäudesubstanz berechnet: Wie gut ist die Fassade gedämmt? Welche Fenster sind verbaut? Was für eine Heizung steckt drin? Das Nutzerverhalten spielt keine Rolle. Das Ergebnis ist objektiver, die Erstellung aber aufwendiger und teurer, weil mehr Gebäudedaten erhoben werden müssen.

Wann darf ich welchen nehmen? — Das GEG gibt klare Regeln vor. Der Verbrauchsausweis ist zulässig für Wohngebäude, deren Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde. Auch für ältere Gebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten ist er erlaubt. Ebenso, wenn ein älteres Haus nachträglich so saniert wurde, dass es mindestens dem Standard der Wärmeschutzverordnung 1977 entspricht.

Der Bedarfsausweis ist Pflicht bei unsanierten Gebäuden vor 1978 mit weniger als fünf Wohneinheiten. Auch bei Neubauten wird er in der Regel benötigt — logisch, weil es ja noch keine Verbrauchsdaten gibt.

Die Faustregel zum Merken — Haus nach 1977, fünf oder mehr Wohnungen oder zwischendurch saniert: Verbrauchsausweis reicht meistens. Altes, unsaniertes Haus mit weniger als fünf Wohnungen: Bedarfsausweis nötig.

Und wenn ich mir unsicher bin? — Dann ist das kein Problem. Bei der Online-Erstellung wird anhand Ihrer Gebäudedaten automatisch geprüft, welcher Ausweistyp zulässig ist. Sie müssen das nicht selbst recherchieren. Falls beide Varianten möglich sind, bekommen Sie die Wahl — und können dann nach Budget und Bedarf entscheiden.

Was ist besser? — Es gibt kein generelles Besser oder Schlechter. Wer schnell und günstig einen Ausweis braucht und die Verbrauchsdaten hat: Verbrauchsausweis. Wer eine objektive Bewertung will, die unabhängig vom Heizverhalten ist — etwa für eine geplante Sanierung: Bedarfsausweis. In manchen Fällen hat man die Wahl, in manchen nicht.

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